Dolmetscher und die Schweigepflicht
Rheinisches Ärzteblatt / Heft2 / 2017
Im Rheinischen Ärzteblatt wurde Anna Hermann, Bundesreferentin für das Dolmetschen im Gesundheitswesen im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), zur Wichtigkeit eines professionellen Dolmetschers interviewt, dabei erklärt sie welche Folgen entstehen können, wenn Laien diese Gespräche dolmetschen.
So können von Laien gedolmetschte Gespräche zu Fehlbehandlungen oder Verzögerung von Behandlungen führen und im Falle von dolmetschenden Familienangehörigen, insbesondere Kindern, können sogar Traumata entstehen. Gerade in solchen Situationen ist somit der Einsatz von professionellen Dolmetschern unerlässlich, da diese nicht nur die Ausgangs- und Zielsprache beherrschen sondern auch das umfassende medizinische Wissen und die Kenntnisse der entsprechenden Fachbegriffen in beiden Sprachen. Frau Hermann erklärt wie notwendig es ist, dass das Gespräch zwischen Arzt und Patient verständlich übertragen wird und der behandelnde Arzt über kulturelle Besonderheiten informiert, weil es sonst zu Missverständnissen kommen kann.
All diese Bedingungen erfüllt in der Regel nur ein ausgebildeter, medizinisch qualifizierter Dolmetscher. Professionelle Dolmetscher wahren das Prinzip der Vollständigkeit und Genauigkeit, erkennen kultur- und sprachbedingte Missverständnisse und handeln entsprechend zum Beispiel mit Erklärungen, Rückfragen und Hinweisen. Sie müssen auch viel Empathie mitbringen und sich auf eine Situation einlassen, die andere Kultur verstehen und dementsprechend reagieren. Somit kann eine wörtliche Übersetzung in bestimmten Situationen ihre Berechtigung haben und in anderen Situationen ein falsches Bild ergeben, wie bei Redewendungen, und zu Irritationen führen oder sogar Fehler veranlassen.
Frau Hermann betont auch, dass Dolmetscher immer mehr und mehr gebraucht werden, insbesondere für viele der so genannten Flüchtlingssprachen, weshalb sich die BDÜ auch für den Ausbau für die entsprechenden Studiengänge an Hochschulen und Fachakademien einsetzt.
Regina Efendiev
Magdeburg, den 05.01.2018